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Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (sog. „körperliche Behinderung") übernommen, in Einzelfällen im Rahmen der Jugendhilfe (sog. „seelische Behinderung").
Die Schülerbeförderung ist unentgeltlich.
Je nach Einkommen gestaffelt bezahlen die Eltern einen monatlichen Betrag in Höhe der häuslichen Ersparnis.
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